Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen KUTLIV GmbH



§ 1 Geltungsbereich

Lieferungen, Leistungen und Angebot von KULTIV GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und KULTIV GmbH diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Lieferungen und Leistungen

Die Angebote von KULTIV GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen betreffend Technik, Form, Farbe und/oder Gewicht behält sich KULTIV GmbH im Rahmen des Zumutbaren ausdrücklich vor.

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von KULTIV GmbH, spätestens aber mit Zusendung der bestellten Ware zustande.

Lieferzeitangaben sind unverbindlich, es sei denn sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. KULTIV GmbH kommt in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von KULTIV GmbH verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Kunde KULTIV GmbH erfolglos eine angemessene Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.

KULTIV GmbH ist zu zumutbaren Teillieferungen jederzeit berechtigt.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die KULTIV GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten von KULTIV GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat KULTIV GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen KULTIV GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als sechs Wochen dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird KULTIV GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich KULTIV GmbH nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von KULTIV GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager unfrei, wobei Frachtfrei-Grenzen und Verpackungskosten in den "Besonderen Lieferbedingungen" festgelegt sind. Die Verpackung wird - mit Ausnahme von Gitterboxen und Euro-Paletten - nicht zurückgenommen.

Soweit nichts anderes vereinbart sind die Rechnungen von KULTIV GmbH innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder 30 Tagen netto zahlbar. Export-Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn KULTIV GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Es bedarf keiner weiterer Mahnung. Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. KULTIV GmbH behält sich vor, gegenüber dem Kunden einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch KULTIV GmbH anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Prüfung und Gefahrübergang

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 8 Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Überprüfung nicht erkennbar war.

Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf dem Lieferschein oder auf der Empfangsbestätigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muß den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf geht mit der Übergabe der Sache an den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

§ 5 Gewährleistung

KULTIV GmbH gewährleistet, dass die Waren nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen.

Sachmängelansprüche bestehen nicht

- bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit

- bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit

- bei natürlicher Abnutzung (insbesondere von Verschleißteilen)

- wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen von KULTIV GmbH nicht befolgt werden

Eine Haftung für Sachmängel besteht nur, sofern die Ursache des Sachmangels bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Zusätzliche Voraussetzung für Sachmängelansprüche aus Werkvertrag ist, dass es sich nachweislich um dieselbe Ursache eines somit nicht einwandfrei beseitigten Fehlers handelt.

Der Käufer hat bei Vorliegen eines Sachmangels zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. KULTIV GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nachbesserung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von KULTIV GmbH über.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde zusätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Im Falle des Rücktritts wird dem Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich der wertmäßigen Gebrauchsvorteile ergibt. Für die Ermittlung der Gebrauchsvorteile wird auf das Verhältnis der Nutzung der Ware durch den Käufer zur voraussichtlichenGesamtnutzungsdauer abgestellt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 12 Monate, für Verbraucher 24 Monate. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Unternehmer 6 Monate bzw.12 Monate für Verbraucher. Die Verjährungsfrist beginnt jeweils mit Ablieferung

der Ware. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller gibt KULTIV GmbH in vollem Umfange an ihre Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

Gewährleistungsansprüche gegenüber KULTIV GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

Alle weiteren oder anderen als die in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbrauchsgüterkauf bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

KULTIV GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Der Kunde ist verpflichtet, KULTIV GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich anzuzeigen.

KULTIV GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Verletzung der in Abs. 2 dieser Bestimmung genannten Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt KULTIV GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. KULTIV GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist derUnternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. KULTIV GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Verzug gerät

§ 7 Haftungsbeschränkungen

Soweit sich aus Abs. 2 nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen. KULTIV GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet KULTIV GmbH nicht für den Verlust von Daten, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

KULTIV GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeitauch seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet KULTIV GmbH nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen gemäß dem folgenden Satz 3. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das zweifache des vom Kunden zu zahlenden Bestellwertes sowie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet KULTIV GmbH nur dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist. Bei leichter Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen gemäß Satz 3 entsprechend. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§14 ProdHG).

§ 8 Datenschutz

Im Umgang mit den persönlichen Daten des Kunden hält sich KULTIV GmbH an alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und ist berechtigt, alle, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten, unter Beachtung dieses Gesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Des weiteren ist KULTIV GmbH nach geltendem Recht befugt, von Handels- und Wirtschaftsauskunfteien Angaben über die Kreditwürdigkeit einzuholen.

§ 9 Allgemeine Bestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtstand ist 74080 Heilbronn, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. KULTIV GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zuklagen.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit KULTIV GmbH geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von KULTIV GmbH.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.